Ray Backes Personal Training

 

www.ray-backes.com

 

AGB

 

Die nachfolgenden AGB sind verpflichtend und gelten als vertragliche Bindung zwischen Ray Backes Personal Training (im Folgenden RBPT genannt) und für das deutschsprachige und englischsprachige Klientel bzw. der Kooperationsfirma im Rahmen von Freelancertätigkeit durch RBPT. Bitte nehmen Sie sich die Zeit, sie sorgfältig durchzulesen.

The AGB are obligatory and classified as the contract between the client and Ray Backes Perssonal Training and and applies to all german and english speaking clients even though it is written below completely in German. Please take the time to translate conscientiously.

 

(Hinweis: hier und auf meiner Webseite www.ray-backes.com verwende ich die jeweils männliche Bezeichnungen, Beispiel: „der Klient...“ . Dies richtet sich jeweils an Frauen und Männer und deren Mehrzahl und dient der Vereinfachung)

Abkürzungen:

RBPT: Ray Backes Personal Training

PT: Personal Training

TE: Trainingseinheit

KF: Kooperationsfirma

KW: Kalenderwoche

1 h: eine Stunde

 

 

§ 1 Allgemeines

 

Alle Dienstleistungen, die der Personal Trainer Ray Backes bereitstellt, unterliegen in vollem Umfang der nachstehenden Vereinbarung, vorausgesetzt, diese wurden nicht durch anderweitige individuelle Vereinbarungen schriftlich ergänzt oder abgeändert. Bei jedweden Buchungen gelten für beide Parteien verbindlich die hier genannten AGB, ohne jeweiliger. Der Klient versichert, eine geschäftsfähige volljährige Person zu sein. Die AGB gelten auch für das über andere Quellen (Internet, Suchportale, mit RBPT mündlich vereinbart) bei RBPT gebuchte Angebote, wenn durch RBPT (i.d.R. durch mündliche oder schriftliche Nennung der Webseite www.ray-backes.com) vor Buchung darauf hingewiesen wurde.

 

§ 1.2

Ist keine andere Vereinbarung getroffen, kann die Trainings- und Gesundheitsbetreuung nur durch den Klienten persönlich in Anspruch genommen werden.

 

§ 1.3

Die vereinbarte Trainings- und Betreuungsleistung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend §611 BGB.

 

§ 1.4

RBPT verpflichtet sich, im Rahmen der vereinbarten Trainingseinheiten (TE) individuell zu beraten und zu betreuen.

 

§ 2 Art, Umfang und Ort der Trainingseinheit

 

Die Dauer einer Trainingseinheit beträgt 45 oder 60 Minuten. Längere Trainingseinheiten können in Absprache vereinbart werden. Für die Mehrfachtickets gilt die Zeitstunde.

Art, Umfang und Ort jeder Trainingseinheit werden mit dem Klienten abgesprochen. Mögliche Trainingsinhalte und -ziele werden mit dem Klienten abgestimmt. Vor Beginn des Trainings werden Trainingsinhalte und –ziele in einem Beratungsgespräch (telefonisch, persönlich, per E-Mail) mit dem Klienten abgestimmt. Es kann auch direkt vor der ersten TE erfolgen. Darüber hinaus werden die Art sowie der Umfang der Trainingseinheiten und der Ort mit dem Klienten abgesprochen.

 

Der im Vertrag, per E-Mail oder mündlich vereinbarte Ort gilt für die festgelegten Trainingseinheiten, dieser kann jedoch einvernehmlich von beiden Parteien verändert werden, wenn z.B. bei warmen Temperaturen Outdoor- anstatt Studiotraining naheliegen sollte oder Pandemierestriktionen herrschen. Einen Anspruch auf Training an einem bestimmten Ort (z.B. Studio, Schwimmbad) besteht nicht, selbst bei Buchung von etwa Schwimm-Personal Training. Ray Backes Personal Training bemüht sich jedoch seinerseits, einen Ersatztrainingsort zu bieten, an dem der vereinbarte Trainingsinhalt vermittelt werden kann oder ein Training, dass der spezifischen Wahl des Trainings konditionell und technisch am nächsten kommt. Eventuelle Aufpreise für das Nutzen von Ersatztrainingsorten zum Zwecke der Inanspruchnahme vom Personal Training müssen vom Klienten vor der TE beglichen werden.

 

§ 2.1 Trainingsdauer

Die Dauer einer Trainingseinheit beträgt 45 oder 60 Minuten. Längere Trainingseinheiten können in Absprache vereinbart werden. Ein Abbruch der Trainingseinheit durch den Klienten, vor Ablauf der vereinbarten Trainingsdauer, berechtigt nicht zu Kostenrückerstattungen oder Zeit-Gutschriften.

 

§ 3 Leistungsumfang

Vertraglich kann festgelegt werden, wie die Anzahl der gebuchten TE zeitlich geplant werden. Vertragsgegenstand ist die seitens des Kunden gewählte Anzahl von x Trainingseinheiten pro Woche / Monat.

Bei Erkrankung und Ausfall aus jedwedem Grund verfallen die nicht innerhalb der unten genannten Fristen wahrnehmbaren Einheiten, können aber einer anderen Person, die nach § 5 ; 5.1 ; § 6 tauglich ist. RBPT behält sich darüber hinaus ohne Begründungspflicht vor, ob er die Person als Ersatzklient annimmt oder nicht. Auch im negativen Falle oder wenn kein Person vom Klient vorgeschlagen wird, verfällt das gebuchte TE Kontingent und ist trotzdem zu bezahlen bzw. es entfällt der Anspruch auf Rückerstattung. Es besteht kein Anspruch auf eine gebündelte Inanspruchnahme jedweder Trainings bei RBPT, etwa aus Krankheitsgründen kurz vor Fristablauf, wenn diese terminlich und/oder trainingswissenschaftlich ungünstig ist. An Wochenenden und Feiertagen besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Einlösung von TE.

Die (per E-Mail, sms, mündlich, Anrufbeantworter, Buchung per Überweisung, Buchungssystem, Paypal-Link reservierten und vereinbarten TE-Buchungspakete müssen wie folgt durch den Kunden in Anspruch genommen werden, andererseits verfällt der Anspruch auf Wahrnehmung eventuell nicht verbrauchter Trainingseinheit(en):

 

 

§ 3.1

Eine TE kann bis 24 Stunden vor ihrem ursprünglich geplanten Beginn von beiden Seiten verlegt oder abgesagt werden, wenn innerhalb von 10 Tagen vor und nach dem ursprünglichen Termin ein Ersatztermin gefunden wird. Anschließend verfällt der Anspruch auf Einlösung der gebuchten TE. Wenn kein Ersatztermin gefunden wird, sind vom Klienten 50 % des Preises für die vereinbarte Session zu zahlen. Die Modalitäten der Fristen unter § 3 bleibt jedoch hiervon unberührt.

Bei Absagen durch den Klienten nach 24 Stunden vor dem ursprünglichen Termin kann dieser, wenn bereits bezahlt, innerhalb von 10 Tagen nach dem ursprünglichen Termin in Anspruch genommen werden. Noch nicht bezahlte aber vereinbarte Einheiten (mündlich, schriftlich, Anrufbeantworter) werden dem Klienten zu 50% des jeweilig vereinbarten Betrages in Rechnung gestellt. Bei krankheitsbedingter Verhinderung kann durch Vorlage eines ärztlichen Attests, der Termin spätestens innerhalb 2 Wochen wahrgenommen werden, um nicht zu verfallen. Bei Absage vom Schwimm Personal Training Termin im Oderberger Hotel Schwimmbad nach 12 Stunden (Stornierungsfrist) vor Trainingsbeginn, ist zusätzlich, ohne Außer Kraft Treten des oben genannten, die Personal Trainer Poolnutzungsgebühr von 30€ vom Kunden zu bezahlen.

Für eine Verhinderung der Inanspruchnahme der reservierten und vereinbarten TE (per E-Mail, sms, mündlich, Anrufbeantworter, Buchung per Überweisung, Buchungssystem, Paypal-Link) von RBPT an den Klienten) durch Abwesenheiten, Urlaubsvereinbarungen oder Feiertage gelten ebenfalls die unter § 3 und § 3.1 genannten Fristen.

Je nach äußerer Notwendigkeit, kann das PT bei RBPT auch durch Video-Instruktion, oder rein als Theorie-Instruktion stattfinden.

Verbrauch von 5er Ticket Trainingspaket: Innerhalb von 4 Mon. Danach verfällt der Anspruch auf Inanspruchnahme der gebuchten Trainingseinheiten.

Verbrauch von 10er Ticket Trainingspaket: Innerhalb von 8 Mon. Danach verfällt der Anspruch auf Inanspruchnahme der gebuchten Trainingseinheiten.

§ 4 Buchung, Preise

Die jeweiligen aktuellen Preise stehen auf der Webseite von RBPT ww.ray-backes.com zum Abruf bereit und sind in ihrer jeweiligen Form Vertragsbestandteil. Bei RBPT gebuchtes Personal Training Sessions (Einfach- und Mehrfachtickets) können nur in Form der oben genannten Trainings- und Beratungseinheiten vom Klienten in Anspruch genommen werden, also in dieser Form verbraucht werden. Es gibt, z.B. bei Nicht-gefallen oder Ähnlichem keine Rückzahlung von Seiten von RBPT an den Klienten oder die Person, die die Einheiten gebucht hat.

 

§ 4.1 Abrechnung der Trainingseinheiten

Die Abrechnung des vereinbarten Trainingspakets erfolgt per Banküberweisung oder per Paypal in voller Summe bis spätestens 1 Kalendertag vor der ersten Trainingseinheit. Nach Absprache kann im Einzelfall die Überweisung auch kurz vor der ersten Trainingseinheit im Beisein des Trainers direkt geschehen. Eine Barzahlung ist ausgeschlossen.

 

§ 4.2 Änderung der Preisgestaltung

Ray Backes Personal Training behält sich eine Änderung der Preisgestaltung vor und verpflichtet sich etwaige Änderungen dem Klienten umgehend, mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten, schriftlich mitzuteilen.

 

§ 5 Haftungsausschluss des PT, Ärztlicher Gesundheitscheck

Der Klient ist verpflichtet, seinen Gesundheitszustand, sofern erforderlich und ggf. auf Anraten des Personal Trainers, bei einem Arzt seiner Wahl überprüfen zu lassen (ärztlicher Gesundheitscheck, Unbedenklichkeitsbescheinigung). Das Ergebnis ist mit dem Personal Trainer persönlich, offen und wahrheitsgemäß zu besprechen.

 

§ 5.1 Nachträglich eintretende Veränderungen des Gesundheitszustandes

Der Klient ist verpflichtet, nach Vertragsabschluss eintretende Veränderungen seines Gesundheitszustandes sowie jegliche Art auftretender körperlicher Beschwerden, insbesondere während einer Trainingseinheit, dem Personal Trainer umgehend, persönlich und wahrheitsgemäß mitzuteilen.

 

§ 5.2

Hiermit erklärt der Klient, dass er das Training freiwillig und auf eigene Verantwortung aufnimmt und durchführt.

Er fühlt sich sowohl körperlich als auch geistig gesund und verpflichtet sich über die ihm/ihr bekannten Krankheiten, vor allem ansteckende, selbstständige Auskunft zu erteilen. Problematiken des Bewegungsapparates, des Herzens sind usw. sind vorher anzugeben.

Jegliches bei Ray Backes Personal Training (RBPT) wahrgenommene Training, insbesondere aber die Teilnahme am Kampfkunsttraining, Kampfsporttraining und/oder Selbstverteidigungstraining besteht auf eigene Gefahr und liegt im Eigenverantwortungsbereich des Kunden. RBPT haftet nicht für Verletzungen und/oder Verschleiß, der/die versehentlich oder als Folge durch Kampfkunsttraining, Kampfsporttraining und/oder Selbstverteidigungstraining hervorgerufen werden ; diese können nicht komplett ausgeschlossen werden. Bei Erkältungsanzeichen darf kein Nahkampftraining durchgeführt werden.

Offene Wunden oder selbst erst kürzlich verheilte Wunden insbesondere vor bei RBPT wahrgenommenen Kampfkunsttraining, Kampfsporttraining und/oder Selbstverteidigungstraining müssen vor dem Training selbst verbunden worden sein und so getaped, dass dieses sich während es Trainings nicht lösen kann.

Löst sich dies doch dabei muss der betreffende Klient das Training abbrechen oder während der laufenden Uhr selbst neu verbinden und hat keinen Anspruch auf Rückerstattung des Geldes für die jeweilige(n) Einheit(en).

Bei plötzlichen Befindlichkeitsänderungen wie Übelkeit, Schwindel oder Schmerzen jeglicher Art wird er sofort den Trainer unterrichten und gegebenenfalls das Training abbrechen.

RBPT schließt gegenüber dem Klienten jegliche Haftung für einen Schaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung, auch etwaiger Erfüllungsgehilfen, beruht. Es besteht eine Berufshaftpflichtversicherung auf Seiten von Ray Backes Personal Training. Die Erklärung gilt ab dem 01.07.2020 bis auf Weiteres.

 

§ 6 Einverständniserklärung

Hiermit erklärt der Klient, dass er das Training freiwillig und auf eigene Verantwortung aufnimmt und durchführt.

Er fühlt mich sowohl körperlich als auch geistig gesund und verpflichtet sich über die mir bekannten Krankheiten, vor allem ansteckende, selbstständige Auskunft zu erteilen. Problematiken des Bewegungsapparates, des Herzens sind usw. sind vorher anzugeben.

Jegliches bei RBPT wahrgenommene Training, insbesondere aber die Teilnahme am Kampfkunsttraining, Kampfsporttraining und/oder Selbstverteidigungstraining besteht auf eigene Gefahr und liegt im Eigenverantwortungsbereich des Kunden. RBPT haftet nicht für Verletzungen und/oder Verschleiß, der/die versehentlich oder als Folge durch Kampfkunsttraining, Kampfsporttraining und/oder Selbstverteidigungstraining hervorgerufen werden ; diese können nicht komplett ausgeschlossen werden. Bei Erkältungsanzeichen darf kein Nahkampftraining durchgeführt werden.

Offene Wunden oder selbst erst kürzlich verheilte Wunden insbesondere vor bei RBPT wahrgenommenen Kampfkunsttraining, Kampfsporttraining und/oder Selbstverteidigungstraining müssen vor dem Training selbst verbunden worden sein und so getaped, dass dieses sich während es Trainings nicht lösen kann. Löst sich dies doch dabei muss der betreffende Klient das Training abbrechen oder während der laufenden Uhr selbst neu verbinden und hat keinen Anspruch auf Rückerstattung des Geldes für die jeweilige(n) Einheit(en).

Bei plötzlichen Befindlichkeitsänderungen wie Übelkeit, Schwindel oder Schmerzen jeglicher Art wird er sofort den Trainer unterrichten und gegebenenfalls das Training abbrechen.

RBPT schließt gegenüber dem Klienten jegliche Haftung für einen Schaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung auch etwaiger Erfüllungsgehilfen beruht. Es besteht eine Berufshaftpflichtversicherung auf Seiten von Ray Backes Personal Training.